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Platzen eines vorgeschädigten Reifens: Versicherter Betriebsschaden?

13 November, 2014

Das Überfahren einer Bordsteinkante gehört auch bei einem Sportwagen zum normalen Betrieb eines Fahrzeugs. Kommt es beim Überfahren der Bordsteinkante zu einer Schädigung des Reifens, die sich

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im Laufe der Zeit ausweitet und dazu führt, dass der Reifen platzt, so liegt kein Unfall in der Kaskoversicherung vor. In einem solchen Fall handelt es sich um einen nicht versicherten Betriebsschaden. jlp

Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-20 U 83/13

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