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Fahrzeugdatenschutz

31 Oktober, 2014

Gerichtsurteil zum Fahrzeugdatenschutz: Die Speicherung von Kfz-Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer

von Fahrzeugen, deren Unfallschäden durch einen Versicherer reguliert wurden, in dem für die Versicherungswirtschaft betriebenen Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist zulässig.

Eine solche Datenspeicherung ist geeignet, Betrügereien bei fiktiven Schadensabrechnungen einzudämmen. jlp

Landgericht Kassel, Az.: 1 S 172/13

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