Fahrzeugdatenschutz
31 Oktober, 2014
Gerichtsurteil zum Fahrzeugdatenschutz: Die Speicherung von Kfz-Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer
von Fahrzeugen, deren Unfallschäden durch einen Versicherer reguliert wurden, in dem für die Versicherungswirtschaft betriebenen Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist zulässig.
Eine solche Datenspeicherung ist geeignet, Betrügereien bei fiktiven Schadensabrechnungen einzudämmen. jlp
Landgericht Kassel, Az.: 1 S 172/13
Eine solche Datenspeicherung ist geeignet, Betrügereien bei fiktiven Schadensabrechnungen einzudämmen. jlp
Landgericht Kassel, Az.: 1 S 172/13
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