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Preistreiberei bei Ebay-Auktion mit Scheinbieter nichtig

23 Oktober, 2014

Wer bei seiner eigenen Ebay-Auktion als Höchstbieter gewinnt, hat an den nächsthöchsten Bieter Schadenersatz

zu zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, indem es ein Scheingebot für nichtig erklärte und dem ehrlichen Kaufinteressenten knapp 7.500 Euro zusprach (Az. 12 U 51/13).
Richter: Wegen Manipulation ist der Verkäufer schadenersatzpflichtig
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, bot jemand auf einen privaten Gebrauchtwagen bei Ebay maximal 8.000 Euro. Sein Höchstgebot lag bei lediglich 2.500 Euro, bis sein Maximalgebot kurz vor Ende doch überboten wurde. Das Auto hatte der Verkäufer aber bereits in drei vorherigen Auktionen in Ebay eingestellt. Und jedes Mal kam das Höchstgebot vom selben Ebay-Mitglied, das auch diese Auktion wieder gewann. Der ehrliche Bieter vermutete daher, dass der Verkäufer des Pkws mit einem zweiten Konto einfach selbst mitgeboten hatte, weil ihm das Höchstgebot der Auktion einfach zu niedrig war.
Der ehrliche Bieter aber wollte sich die offensichtliche Manipulation der Auktion nicht gefallen lassen. Ohne die Scheinbieterei hätte er das Auto für 2.500 Euro rechtmäßig gekauft. Und da es aber noch 10.000 Euro Wert war, sei ihm ein Gewinn in Höhe der Differenz über 7.500 Euro entgangen. Diesen Schadenersatz verlangte daher der Bieter vom Verkäufer.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab ihm recht. "Denn der beklagte Verkäufer konnte nicht darlegen, warum er sein Auto mit drei vorangehenden Auktionen nicht verkauft hatte", erklärt Rechtsanwältin Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Gerichtsentscheidung.
Noch zudem jedes Mal an denselben vermeintlichen Käufer. Zudem bestritt der Beklagte auch nicht einmal, sein Fahrzeug außerhalb von Ebay für 10.000 Euro verkaufen zu wollen. Das spreche außerdem dafür, dass ihm die Höchstgebote zu niedrig waren. Mit diesen Indizien ist er nach Ansicht des Gerichts als Scheinbieter seiner eigenen Auktion entlarvt und hat als solcher Schadenersatz an den ehrlichen Höchstbieter zu zahlen. D-AH www.deutsche-anwaltshotline.de

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