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Parkverbote an Elektroladestation

22 Oktober, 2014

Aus einem an einer Elektroladestation aufgestellten Parkplatzschild und dem zusätzlich "Elektrofahrzeuge während

des Ladevorgangs" ergibt sich ein Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das Parkverbot ist zu beachten, auch wenn es ohne Rechtsgrundlage angeordnet wurde. Die Beschilderung ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung.

Sie ist nur dann nichtig und nicht zu beachten, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler leidet, was vorliegend nicht der Fall ist. jlp

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 5 RBs 13/14

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