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Faktisches Überholverbot

15 Oktober, 2014

Was versteht man unter dem Begriff faktisches Überholverbot? Wer unter Überschreitung der zulässigen

Höchstgeschwindigkeit überholt, muss sich im Falle eines Unfalls nur dann einen Verstoß gegen ein so genanntes "faktisches Überholverbot" vorhalten lassen, wenn sich der Unfall beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht ereignet hätte.

Außerdem schützt ein "faktisches Überholverbot" nur die von einem gesetzlichen Überholverbot geschützten Verkehrsteilnehmer und nicht auch den von einer Parkplatzausfahrt in die Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmer. jlp

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 149/13

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