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Fahrtenbuch nach erfolgloser Fahrerermittlung

13 Oktober, 2014

Die Auferlegung eines Fahrtenbuches setzt nicht voraus, dass der Fahrzeughalter die Unmöglichkeit der Feststellung

des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu vertreten hat.
Die Führung eines Fahrtenbuchs kann daher auch dann angeordnet werden, wenn der Fahrzeughalter an der Feststellung mitgewirkt hat, die gebotenen Ermittlungsbemühungen der Behörde jedoch gleichwohl erfolglos geblieben sind. jlp

Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 8 A 562/13

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