Atypischer Rotlichtverstoß
06 Oktober, 2014
Was ist ein so genannter atypischer Rotlichtverstoß und mit welcher Strafe ist zu rechnen: Im Regelfall ist
bei groben Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Fahrverbotsanordnung die Folge.
Liegt ein so genannter "atypischer Rotlichtverstoß" vor (hier: Anhalten an der Haltelinie, danach langsames Anfahren, die Lichtzeichenanlage befand sich nach einer auf die Haltelinie folgenden Einmündung) ist ein Fahrverbot nicht indiziert. jlp
Kammergericht Berlin, Az.: 3 Ws (B) 15/14 - 122 Ss 4/14
Weitere interessante Berichte zum Thema Rotlichtverstoß:
Tipps zum Führerscheintest
Rotlichtvergehen - Bußgeld, Punkte und Fahrverbote
Bei Rot über die Ampel - Anwälte für das Straßenverkehrsrecht
Liegt ein so genannter "atypischer Rotlichtverstoß" vor (hier: Anhalten an der Haltelinie, danach langsames Anfahren, die Lichtzeichenanlage befand sich nach einer auf die Haltelinie folgenden Einmündung) ist ein Fahrverbot nicht indiziert. jlp
Kammergericht Berlin, Az.: 3 Ws (B) 15/14 - 122 Ss 4/14
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