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Atypischer Rotlichtverstoß

06 Oktober, 2014

Was ist ein so genannter atypischer Rotlichtverstoß und mit welcher Strafe ist zu rechnen: Im Regelfall ist

bei groben Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Fahrverbotsanordnung die Folge.
Liegt ein so genannter "atypischer Rotlichtverstoß" vor (hier: Anhalten an der Haltelinie, danach langsames Anfahren, die Lichtzeichenanlage befand sich nach einer auf die Haltelinie folgenden Einmündung) ist ein Fahrverbot nicht indiziert. jlp

Kammergericht Berlin, Az.: 3 Ws (B) 15/14 - 122 Ss 4/14

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Tipps zum Führerscheintest
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Bei Rot über die Ampel - Anwälte für das Straßenverkehrsrecht

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