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Parkplatzunfall

05 Oktober, 2014

Wer hat bei einem Parkplatzunfall Schuld? Ist ein Parkplatz klar strukturiert in markierte Parkflächen und

dazwischen liegende rechtwinklige Wege, die erkennbar zum Erreichen und Verlassen der Parkflächen befahren werden, haben diese Wege Straßencharakter, weshalb die Regelung "rechts vor links" Anwendung findet.
Die Straßenverkehrsordnung gebiete zudem, dass auf einem Parkplatz langsam und mit Bremsbereitschaft gefahren wird. Hat sich der Vorfahrtsberechtigte jedoch nach diesen Grundsätzen verhalten, während das beim Wartepflichtigen nicht festgestellt werden konnte, kommt auch bei einem Parkplatzunfall eine 100-prozentige Haftung des Wartepflichtigen in Betracht. jlp
Landgericht Frankfurt/Oder, Az.: 15 S 145/13

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