Schadenminderungspflicht: Der zu teure Mietwagen
02 Oktober, 2014
Kann ein Unfallgeschädigter einen Mietwagen verlangen, muss er die verschiedenen Tarife prüfen und den günstigsten wählen, sonst verstößt er gegen seine Schadenminderungspflicht. Die Mietwagentarife können
telefonisch nach einem Blick in die "Gelben Seiten" bei den verschiedenen Firmen erfragt werden oder im Internet leicht recherchiert werden. Der entsprechende zeitliche Aufwand kann vom Geschädigten durchaus erwartet und verlangt werden. jlp
Amtsgericht München, Az.: 343 C 8764/13
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