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Parken in zweiter Reihe

27 September, 2014

Parkt ein Fahrzeug in zweiter Reihe und wird es von einem vorbeifahrenden Fahrzeug beschädigt, so haftet

das vorbeifahrende Fahrzeug prinzipiell für den Schaden am parkenden Fahrzeug. Dies aber nicht uneingeschränkt. Denn in dieser hier vorliegenden Situation beeinflusste das in zweiter Reihe parkende Kraftfahrzeug den fließenden Verkehr, weil Teile des Fahrzeuges und insbesondere der linke Außenspiegel in die linke Fahrspur hineinragten.
Darüber hinaus wurde die rechte Fahrspur blockiert. Diese Umstände rechtfertigen eine Haftung in Höhe von 25 Prozent des in zweiter Reihe parkenden Kraftfahrzeugs. jlp
Amtsgericht München, Az.: 332 C 32357/12

Weitere Gerichtsurteile rund ums Fahrzeug finden Sie hier:
Gerichtsurteile zum Verkehrsrecht
Verkehrsrecht Bußgelder - Portale und Verzeichnisse
Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

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