Bagatellgrenze bei Fahrzeugmangel
18 September, 2014
Gerichtsurteil zum Fahrzeugmangel beim Neuwagenkauf: Wer Ist ein neu gekauftes Auto mangelhaft, dann steht dem Kfz Käufer grundsätzlich das Recht zu, von diesem Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Grenze gibt es
aber auch hier. Dies nämlich dann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand, gemessen am Kaufpreis des Neuwagens (hier: 29.953 Euro), nur sehr gering ist.
Hierzu hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass eine Rückabwicklung des Neuwagenkaufs dann berechtigt ist, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand von 5 Prozent des Kaufpreises überschritten ist. jlp
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 94/13
Hierzu hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass eine Rückabwicklung des Neuwagenkaufs dann berechtigt ist, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand von 5 Prozent des Kaufpreises überschritten ist. jlp
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 94/13
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