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Bagatellgrenze bei Fahrzeugmangel

18 September, 2014

Gerichtsurteil zum Fahrzeugmangel beim Neuwagenkauf: Wer Ist ein neu gekauftes Auto mangelhaft, dann steht dem Kfz Käufer grundsätzlich das Recht zu, von diesem Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Grenze gibt es

aber auch hier. Dies nämlich dann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand, gemessen am Kaufpreis des Neuwagens (hier: 29.953 Euro), nur sehr gering ist.

Hierzu hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass eine Rückabwicklung des Neuwagenkaufs dann berechtigt ist, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand von 5 Prozent des Kaufpreises überschritten ist. jlp

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 94/13

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