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Beförderungspflicht Taxi: Hunde dürfen mit

14 September, 2014

Auch von einem Taxifahrer kann erwartet werden, dass er Kenntnis von der Beförderungspflicht von Fahrgästen mit Hunden hat. Diese Beförderungspflicht ist verletzt, wenn der Taxifahrer eine Beförderung von

Fahrgästen mit Hunden ablehnt, obwohl eine Durchführung des Fahrauftrags objektiv möglich ist.

Ein Taxifahrer, der die Beförderung der Fahrgäste mit einem Hund verweigert, begeht eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine spürbare Geldbuße auch bei einem Erstverstoß rechtfertigt. jlp

Amtsgericht Hamburg, Az.: 234 OWi 163/13

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