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Fahrgastrechte im Fernbus: Anrecht auf Sonderleistungen bei Verspätung

12 September, 2014

Auch im Fernbus haben Kunden Fahrgastrechte: Bei erheblichen Verspätungen haben Fernbus-Kunden ebenso wie Flugreisende und Bahnfahrer Anrecht auf Sonderleistungen. Schon nach 1,5 Stunden Verspätung gibt es

laut dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein Getränk und einen Imbiss kostenlos.
Ab zwei Stunden Verspätung können Kunden den Fahrpreis zurückfordern, wenn sie nicht mehr mitfahren wollen.
Viele Fernbus-Reisende kennen laut der Behörde ihre gesetzlichen Fahrgastrechte nicht. mid/rawi

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