Fahrgastrechte im Fernbus: Anrecht auf Sonderleistungen bei Verspätung
12 September, 2014
Auch im Fernbus haben Kunden Fahrgastrechte: Bei erheblichen Verspätungen haben Fernbus-Kunden ebenso wie Flugreisende und Bahnfahrer Anrecht auf Sonderleistungen. Schon nach 1,5 Stunden Verspätung gibt es
laut dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein Getränk und einen Imbiss kostenlos.
Ab zwei Stunden Verspätung können Kunden den Fahrpreis zurückfordern, wenn sie nicht mehr mitfahren wollen.
Viele Fernbus-Reisende kennen laut der Behörde ihre gesetzlichen Fahrgastrechte nicht. mid/rawi
Ähnliche Berichte zum Thema Reisen:
Urlaubsvorbereitung - Tipps und Infos
Schnäppchenreisen von A bis Z
Fremdenverkehrsämter im Überblick
Ab zwei Stunden Verspätung können Kunden den Fahrpreis zurückfordern, wenn sie nicht mehr mitfahren wollen.
Viele Fernbus-Reisende kennen laut der Behörde ihre gesetzlichen Fahrgastrechte nicht. mid/rawi
Ähnliche Berichte zum Thema Reisen:
Urlaubsvorbereitung - Tipps und Infos
Schnäppchenreisen von A bis Z
Fremdenverkehrsämter im Überblick
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.