Vorfahrtsstraße - Dauer der Vorfahrtberechtigung
05 September, 2014
Der Benutzer einer Vorfahrtsstraße gegenüber Verkehrsteilnehmern, die auf einer einmündenden oder die
Vorfahrtsstraße kreuzenden nicht bevorrechtigten Straße herankommen, so lange vorfahrtsberechtigt, bis er die Vorfahrtsstraße mit der ganzen Länge seines Fahrzeugs verlassen hat.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 279/13
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