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Vorfahrtsstraße - Dauer der Vorfahrtberechtigung

05 September, 2014

Der Benutzer einer Vorfahrtsstraße gegenüber Verkehrsteilnehmern, die auf einer einmündenden oder die

Vorfahrtsstraße kreuzenden nicht bevorrechtigten Straße herankommen, so lange vorfahrtsberechtigt, bis er die Vorfahrtsstraße mit der ganzen Länge seines Fahrzeugs verlassen hat.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 279/13

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