Parken vor der Garage
23 August, 2014
Aktuelles Gerichtsurteil zum Parken vor der Garage: Parkt ein Wohnungseigentümer seinen Pkw so vor der Garage,
dass der Miteigentümer um den Wagen herumfahren muss, wenn er die eigene Garage erreichen will, so stellt dies - auch ohne Bestehen eines Sondernutzungsrechts an der Fläche vor der Garage - keine zu unterlassende Beeinträchtigung dar. Die Zufahrtsmöglichkeit wird lediglich eingeschränkt und kann nur als Erschwernis interpretiert werden. In einer solchen Erschwernis liegt aber noch kein Nachteil. Das Erfordernis, beim Einparken um andere Fahrzeuge herumfahren zu müssen, stellt eine für Autofahrer völlig übliche Herausforderung dar, wie sie sich im Straßenverkehr, aber auch bei der Einfahrt auf private Parkflächen, in vergleichbarer Weise in einer Vielzahl von Fällen stellt. jlp
Landgericht Düsseldorf, Az.: 19 S 25/13
Hier finden Sie ähnliche Berichte:
Gerichtsurteile zum Verkehrsrecht
Rechtsberatung online
Landgericht Düsseldorf, Az.: 19 S 25/13
Hier finden Sie ähnliche Berichte:
Gerichtsurteile zum Verkehrsrecht
Rechtsberatung online
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.