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Falschparken: Wiederholungstätern droht Führerscheinentzug

19 August, 2014

So schnell kann es zum Führerscheinentzug kommen: Wer häufig am gleichen Ort falsch parkt, dem droht

die Anordnung einer MPU und in der Folge auch der Entzug des Führerscheins. "In solchen Fällen wird dem Fahrer ein gespaltenes Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung attestiert", sagt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden.
Im konkreten Fall sammelte ein Fahrzeughalter in anderthalb Jahren 127 Park-Knöllchen. Dazu kommen noch 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Und auch wenn der Fahrzeughalter angab, dass er nicht alle Strafzettel selbst verschuldet habe, bestätigte das Gericht: Der Führerschein war erst mal futsch. (AZ.: VG 4 L 271.12).
Dass diese Konsequenzen seltene Einzelfälle darstellen, hängt laut er Deutschen Anwaltsauskunft auch damit zusammen, dass ein regelmäßiger Falschparker häufig an der gleichen Stelle, mindestens aber in der gleichen Stadt erwischt werden muss. Andernfalls wechseln nämlich die Zuständigkeiten der jeweiligen Behörde und dann fällt ein wiederholtes Vergehen in der Regel nicht auf. Kritisch wird es erst bei etwa 60 Strafzetteln im Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Knöllchen fristgerecht beglichen wurden.
Unerheblich ist auch, ob der Halter auch der Fahrer ist. Denn der Halter haftet für den Fahrer bei ruhendem Verkehr. Zwar kann er auf seiner Unschuld beharren - dann muss er den Fahrer allerdings auch nennen. Doch einen Trost gibt für alle Vielfachsünder: Punkte in Flensburg gibt es nicht. Zumindest dann nicht, wenn es sich um bloße Strafzettel in folge des fehlenden Parkscheins handelt. Anders ist das, wenn der Autofahrer durch sein ruhendes Fahrzeug einen Rettungsweg versperrt oder ein Rettungsfahrzeug behindert. Dann sind seit dem neuen Bußgeldkatalog 60 Euro fällig und einen Punkt gibt es oben drauf. mid/shw

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