Urteile Neuwagenkauf: Ist eine fehlende Motorleistung ein Mangel?
16 August, 2014
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth: Beim Neuwagenkauf stellt die in der Kaufvertragsurkunde enthaltende
Angabe der Motorleistung eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Ein Sachmangel liegt laut ARAG-Experten vor, wenn die für die Motorleistung erforderliche Drehzahl im gewöhnlichen Fahrbetrieb nicht erreicht werden kann sowie die maximal zu erzielende Motorleistung um etwa zehn Prozent hinter der vereinbarten Motorleistung zurückbleibt.
Das stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil fest (LG Nürnberg-Fürth, AZ: 12 08712/12). mid/shw
Weitere Berichte und Gerichtsurteile rund um den Neuwagenkauf:
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Kostenloser Kfz Versicherungsvergleich
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Aktuelle Urteile zum Auto- und Verkehrsrecht
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