Aktuelle Auto-News
 



Urteile Neuwagenkauf: Ist eine fehlende Motorleistung ein Mangel?

16 August, 2014

Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth: Beim Neuwagenkauf stellt die in der Kaufvertragsurkunde enthaltende

Angabe der Motorleistung eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Ein Sachmangel liegt laut ARAG-Experten vor, wenn die für die Motorleistung erforderliche Drehzahl im gewöhnlichen Fahrbetrieb nicht erreicht werden kann sowie die maximal zu erzielende Motorleistung um etwa zehn Prozent hinter der vereinbarten Motorleistung zurückbleibt.
Das stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil fest (LG Nürnberg-Fürth, AZ: 12 08712/12). mid/shw

Weitere Berichte und Gerichtsurteile rund um den Neuwagenkauf:
Neuwagen mit Preisnachlass auf einen Blick
Deutschlands günstiger Autokredit
Kostenloser Kfz Versicherungsvergleich
EU Neuwagenhhändler von A bis Z
Aktuelle Urteile zum Auto- und Verkehrsrecht

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights