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Die Panik vor dem Reißverschlussverfahren

08 August, 2014

Der Hinweis auf dem Schild auf das sogenannte Reißverschlussverfahren interessiert "Panik-Fahrer" offenbar nicht.

Eine Fahrbahnverengung treibt vielen Autofahrern immer noch den Angstschweiß auf die Stirn. Kaum wird die Ankündigung einer Spurverengung auf einem Verkehrszeichen angezeigt, gerät so mancher Fahrzeuglenker in Panik und zieht sofort ohne Rücksicht auf den Nachfolgeverkehr auf die andere Spur. Und das, obwohl seine Fahrbahn erst in einem Kilometer Entfernung gesperrt wird. Der Hinweis auf das sogenannte "Reißverschlussverfahren" interessiert die "Panik-Fahrer" offenbar nicht. Sie wechseln die Fahrspur, nötigen damit andere Verkehrsteilnehmer zum Bremsen und verursachen dadurch einen Stau, der gerade durch das Reißverschlussverfahren vermieden werden soll. Und wie funktioniert das in der Praxis? Eigentlich ganz simpel, erklären die Experten vom TÜV Rheinland: Die an der Weiterfahrt gehinderten Fahrzeuge befahren den Fahrstreifen weiter bis unmittelbar vor die Verengung und ordnen sich dann im Wechsel mit den Fahrzeugen auf dem frei befahrbaren Fahrstreifen ein. Die Fahrzeuge auf dem benachbarten Fahrstreifensind sind verpflichtet, diesen Wechsel zu ermöglichen.
"Nur so lässt sich der Verkehrsraum vor dem Engpass optimal nutzen", betonen die Experten. Das habe absolut nichts mit Vorbeimogeln zu tun. Denn wer sich schon mehrere hundert Meter vor dem Ende des Fahrstreifens einfädelt, verschenkt viel Platz und kann sogar, je nach Verkehrsaufkommen, einen Stau verursachen oder verlängern. Doch Vorsicht: Das Reißverschlussverfahren gilt nur beim Wegfall einer Fahrspur und nicht - wie oft irrtümlich angenommen - auch auf den Beschleunigungsstreifen von Autobahnen. Wer hier auffährt, ist stets wartepflichtig und muss unbedingt die Vorfahrt gewähren. Falls notwendig, muss der Kraftfahrer sogar anhalten und den fließenden Verkehr passieren lassen, um anschließend vorsichtig, aber zügig auf die Autobahn aufzufahren. mid/rlo

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