Verkehrsregeln Italien: Achtung auf Brennerautobahn und an Amalfiküste
06 August, 2014
Beachten Sie unbedingt die Verkehrsregeln in Italien, denn die italienische Polizei ahndet mit saftigen Geldbußen zeitlich begrenzte und wenig beachtete Verkehrsvorschriften.
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So sind für Gespanne und Wohnmobile keineswegs alle touristisch interessanten Straßen rund um die Uhr zu befahren. Dazu gehört laut ADAC eine Teilstrecke der SS 163 südlich von Neapel. Auf dem rund 40 Kilometer langen Abschnitt zwischen Vietri sul Mare und Positano gilt von 6.30 Uhr bis 24 Uhr täglich ein Fahrverbot für Wohnwagengespanne und Wohnmobile. Die süditalienische Amalfi-Küstenstraße ist tagsüber nur für Pkw frei zu befahren.
Wer gegen das Fahrverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von mindestens 80 Euro rechnen.
Mit einer gestaffelten Geldbuße können Gespannfahrer auf der Brennerautobahn A 22 zur Kasse gebeten werden. Dort gilt in beiden Richtungen zwischen dem Brenner und Bozen-Süd und der Anschlussstelle Modena ein generelles Überholverbot. Und zwar in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr. Für Gespanne unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht droht ein Bußgeld ab 80 Euro und über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden Geldstrafen ab 318 Euro fällig. mid/wp
Wer gegen das Fahrverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von mindestens 80 Euro rechnen.
Mit einer gestaffelten Geldbuße können Gespannfahrer auf der Brennerautobahn A 22 zur Kasse gebeten werden. Dort gilt in beiden Richtungen zwischen dem Brenner und Bozen-Süd und der Anschlussstelle Modena ein generelles Überholverbot. Und zwar in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr. Für Gespanne unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht droht ein Bußgeld ab 80 Euro und über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden Geldstrafen ab 318 Euro fällig. mid/wp
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