Kaskoversicherung: Bei Fahruntüchtigkeit - Kürzung der Kaskoleistung
05 August, 2014
Wird bei einem Fahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration von 1,09 Promille festgestellt, so kann die Kaskoversicherung
auf diese Trunkenheit verweisen und muss den Fahrzeugschaden des Versicherungsnehmers nur zu 25 Prozent regulieren. jlp
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 9 U 135/13
Mehr Infos zum Thema Kaskoversicherung und Fahruntüchtigkeit finden Sie hier:
Wissenswertes zur Kaskoversicherung
Regionalklasse - Tipps und Infos
Kfz Versicherungsvergleich – wenig Aufwand, großer Effekt
Alkohol am Steuer - Punkte und Bußgelder im Überblick
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