Teure Versicherungslücke: Totalschaden und Restwert nach Autounfall
05 August, 2014
Was tun, wenn das Auto zum Totalschaden wird? In der Regel erstatten die Versicherungen nur den sog. Restwert.
Umfassender Schutz bei Totalschaden und Diebstahl ist meistens nicht inklusive.
Ob Arbeit oder Freizeit: Die Deutschen werden immer mobiler. So verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt zu Beginn des Jahres 2014 mehr als 61 Millionen Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen - ein neuer Höchststand und rund 700.000 Fahrzeugen mehr als 2013. Die Folge: Der Verkehr wird dichter, die Straßen voller, die Unfallgefahr wächst. Gut, wenn bei einem Autounfall niemand verletzt wird. Doch was tun, wenn das Auto zum Totalschaden wird? In der Regel erstatten die Versicherungen dann nur den sogenannten Wiederbeschaffungs- oder Restwert. Und der liegt in der Regel deutlich unter dem Kaufpreis. Mit einer kostengünstigen Zusatzabsicherung wie dem "Kaufpreisschutz" der Volkswagen AutoVersicherung können Autobesitzer diese teure Lücke schließen.
Standardabsicherung reicht oft nicht aus
Bereits in den ersten Jahren verlieren Autos massiv an Wert, so dass ihr Restwert nach vier Jahren häufig bei weniger als 50 Prozent des Listenpreises liegt. Und nur dieser Wiederbeschaffungs- beziehungsweise Restwert wird von der Versicherung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls erstattet. Oft ist es schwierig, dafür einen gleichwertigen Ersatz zu bekommen. Wer sein Auto durch einen Neuwagen ersetzen will, muss entsprechend tief in die Tasche greifen. Hier springt der Kaufpreisschutz ein und zahlt die Differenz zwischen dem erstatteten Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis. Alternativ bietet auch das Modul "KaskoWert" der modularen AutoVersicherung einen umfassenden Kaufpreisschutz.
Neupreisentschädigung ist nicht gleich Kaufpreisschutz
Allerdings sollte der Kaufpreisschutz nicht mit der in einigen Kfz Versicherungen enthaltenen Neupreisentschädigung verwechselt werden. Denn diese greift meist nur für Fahrzeuge bis zu einem Alter von zwei Jahren, und das auch nur im Falle von Kasko-Schäden, also selbstverschuldeten Unfällen. Im Gegensatz dazu erstattet der Kaufpreisschutz sowohl bei selbst- als auch fremdverschuldeten Totalschäden und Diebstahl die volle Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem ursprünglichen Kaufpreis. Und dies bis zu einem Fahrzeugalter von neun Jahren. Das Fahrzeug darf lediglich bei Versicherungsabschluss nicht älter als fünf Jahre alt sein, die maximale Laufzeit der Zusatzversicherung beträgt ebenfalls fünf Jahre. Übrigens: Wer sich beim Anschlussfahrzeug wieder für einen Volkswagen entscheidet, profitiert zudem von einem Bonus in Höhe von 1.000 Euro. djd/pt
Ob Arbeit oder Freizeit: Die Deutschen werden immer mobiler. So verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt zu Beginn des Jahres 2014 mehr als 61 Millionen Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen - ein neuer Höchststand und rund 700.000 Fahrzeugen mehr als 2013. Die Folge: Der Verkehr wird dichter, die Straßen voller, die Unfallgefahr wächst. Gut, wenn bei einem Autounfall niemand verletzt wird. Doch was tun, wenn das Auto zum Totalschaden wird? In der Regel erstatten die Versicherungen dann nur den sogenannten Wiederbeschaffungs- oder Restwert. Und der liegt in der Regel deutlich unter dem Kaufpreis. Mit einer kostengünstigen Zusatzabsicherung wie dem "Kaufpreisschutz" der Volkswagen AutoVersicherung können Autobesitzer diese teure Lücke schließen.
Standardabsicherung reicht oft nicht aus
Bereits in den ersten Jahren verlieren Autos massiv an Wert, so dass ihr Restwert nach vier Jahren häufig bei weniger als 50 Prozent des Listenpreises liegt. Und nur dieser Wiederbeschaffungs- beziehungsweise Restwert wird von der Versicherung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls erstattet. Oft ist es schwierig, dafür einen gleichwertigen Ersatz zu bekommen. Wer sein Auto durch einen Neuwagen ersetzen will, muss entsprechend tief in die Tasche greifen. Hier springt der Kaufpreisschutz ein und zahlt die Differenz zwischen dem erstatteten Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis. Alternativ bietet auch das Modul "KaskoWert" der modularen AutoVersicherung einen umfassenden Kaufpreisschutz.
Neupreisentschädigung ist nicht gleich Kaufpreisschutz
Allerdings sollte der Kaufpreisschutz nicht mit der in einigen Kfz Versicherungen enthaltenen Neupreisentschädigung verwechselt werden. Denn diese greift meist nur für Fahrzeuge bis zu einem Alter von zwei Jahren, und das auch nur im Falle von Kasko-Schäden, also selbstverschuldeten Unfällen. Im Gegensatz dazu erstattet der Kaufpreisschutz sowohl bei selbst- als auch fremdverschuldeten Totalschäden und Diebstahl die volle Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem ursprünglichen Kaufpreis. Und dies bis zu einem Fahrzeugalter von neun Jahren. Das Fahrzeug darf lediglich bei Versicherungsabschluss nicht älter als fünf Jahre alt sein, die maximale Laufzeit der Zusatzversicherung beträgt ebenfalls fünf Jahre. Übrigens: Wer sich beim Anschlussfahrzeug wieder für einen Volkswagen entscheidet, profitiert zudem von einem Bonus in Höhe von 1.000 Euro. djd/pt
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