Schaden: Beweisfragen zur Waschanlage-Benutzung
03 August, 2014
Bei Waschstraßen, in denen das Fahrzeug mit einer Schleppeinrichtung durch die Waschanlage gezogen wird und
der Kunde während der Fahrzeugreinigung im Pkw sitzen bleibt, kann eine Schaden-Ursache auch aus dem Verantwortungsbereich des Kunden herrühren.
In solchen Fällen kann nicht von einer Darlegungs- und Beweislastumkehr zu Lasten des Waschanlagenbetreibers ausgegangen werden, vielmehr ist der Kunde darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden ursächlich durch einen Fehler der Waschanlage eingetreten ist. jlp
Amtsgericht Radolfzell, Az.: 2 C 214/11
In solchen Fällen kann nicht von einer Darlegungs- und Beweislastumkehr zu Lasten des Waschanlagenbetreibers ausgegangen werden, vielmehr ist der Kunde darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden ursächlich durch einen Fehler der Waschanlage eingetreten ist. jlp
Amtsgericht Radolfzell, Az.: 2 C 214/11
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