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Schaden: Beweisfragen zur Waschanlage-Benutzung

03 August, 2014

Bei Waschstraßen, in denen das Fahrzeug mit einer Schleppeinrichtung durch die Waschanlage gezogen wird und

der Kunde während der Fahrzeugreinigung im Pkw sitzen bleibt, kann eine Schaden-Ursache auch aus dem Verantwortungsbereich des Kunden herrühren.

In solchen Fällen kann nicht von einer Darlegungs- und Beweislastumkehr zu Lasten des Waschanlagenbetreibers ausgegangen werden, vielmehr ist der Kunde darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden ursächlich durch einen Fehler der Waschanlage eingetreten ist. jlp

Amtsgericht Radolfzell, Az.: 2 C 214/11

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