Parkprobleme
30 Juli, 2014
Parkprobleme kennt jeder, aber in wie weit darf man seinen Stellplatz wirklich ausnutzen? Der Inhaber eines
Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnützen. Er darf sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert. Denn der Parkplatzinhaber muss sich nur an die Grenzen seines Parkplatzes halten. Er ist zur Nutzung des kompletten Stellplatzes berechtigt. Auch das Gebot der Rücksichtnahme ist nicht verletzt. jlp
Amtsgericht München, Az.: 415 C 3398/13
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