Handynutzung am Steuer - Auch das ist verboten
26 Juli, 2014
Die etwas andere Handynutzung am Steuer: Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung liegt auch dann vor,
wenn der betroffene Fahrzeugführer ein auf der Pkw-Ablage vor seiner Windschutzscheibe liegendes Handy, welches aufblendet und hierdurch anzeigt, dass der Akku aufgeladen werden muss, wegen der Blendung beim Fahren in die Hand nimmt, darauf schaut und es dann zur Seite legt, um eine weitere Blendung zu vermeiden. jlp
Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 86/14-14/14
Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 86/14-14/14
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