Gerichtsurteil: Quadfahrer haften bei ungeklärter Schuldfrage
25 Juli, 2014
Quadfahrer sollten generell aufpassen, denn das Fahren mit Quads ist grundsätzlich gefährlicher als mit einem Pkw. Aus diesem Grund haften die Fahrer dieser Freizeitfahrzeuge nach einem Unfall bei ungeklärter Schuldfrage
voll. So hat das Oberlandesgericht München (Az. 10 U 2166/13) entschieden. Grundlage der Entscheidung ist die sogenannte "Betriebsgefahr von Fahrzeugen". Danach bemisst sich bei ungeklärter Unfallursache die Haftung.
Da ein Quad auch ohne Fahrfehler als besonders gefährlich gilt, kann die Mithaftung des Autofahrers völlig entfallen. Die technischen Besonderheiten eines Quads ließen die Betriebsgefahr von Autos in solchen Fällen völlig in den Hintergrund treten, erklärt der Deutsche Anwaltverein. mid/ts
Da ein Quad auch ohne Fahrfehler als besonders gefährlich gilt, kann die Mithaftung des Autofahrers völlig entfallen. Die technischen Besonderheiten eines Quads ließen die Betriebsgefahr von Autos in solchen Fällen völlig in den Hintergrund treten, erklärt der Deutsche Anwaltverein. mid/ts
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