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Führerscheinentzug aus gesundheitlichen Gründen

17 Juli, 2014

Die Fahrerlaubnisbehörde kann einem Führerscheininhaber die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich dieser

als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Ungeeignet ist ein Führerscheininhaber auch, wenn gesundheitliche Gründe hierzu vorliegen. Diese Gesundheitsprobleme hat dann der Führerscheininhaber durch Vorlage von medizinischen Gutachten zu entkräften. Dabei darf dem Führerscheininhaber aber kein so umfangreiches ärztliches Untersuchungsprogramm auferlegt werden, dass er gleich mehrere verschiedene Fachärzte aufsuchen muss. Es gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Durchführung eines gestaffelten Untersuchungsprogramms mit angemessener Fristsetzung. Notfalls kann auch die Fahrerlaubnisbehörde das Gesundheitsamt einschalten. jlp

Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Az.: 10 S 1491/13

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