Alkohol am Steuer: Auch der Beifahrer haftet
14 Juli, 2014
Da kann es auch für manchen Beifahrer ein böses Erwachen geben. Denn wer mit einem alkoholisierten Fahrer im Auto sitzt, wird ebenfalls zu Rechenschaft gezogen. Und zwar:
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wenn sich ein Unfall ereignet und er von der Trunkenheit gewusst hat. Komplizierter wird es laut der Deutschen Anwaltsauskunft, wenn der Beifahrer zudem noch als Halter des Fahrzeugs eingetragen ist.
Es gehört zu den Sorgfaltspflichten des Beifahrers, sich zu erkundigen, ob der Fahrer fahrtüchtig ist. "Kann ein Beifahrer erkennen, dass der Fahrer in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, etwa durch Alkohol, sollte er erst gar nicht in dessen Fahrzeug einsteigen", sagen die Experten für Verkehrsrecht. Dabei spielt es letztlich auch überhaupt keine Rolle, ob jemand auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank Platz nimmt.
Wenn der Mitfahrer Unsicherheiten im Fahrverhalten erst während der Fahrt bemerkt, sollte er eine Weiterfahrt unterbinden. Tut er dies nicht und kommt es zu einem Unfall, bei dem der Beifahrer verletzt wird, kann sich ja nach den Umständen sein Anspruch auf Personenschaden, beispielsweise das Schmerzensgeld, reduzieren. Das sei verschuldensabhängig und im jeweiligen Einzelfall zu klären, betonen die Juristen.
Sollte der Beifahrer gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sein, drohen zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen, denn die Halterhaftung bleibt natürlich bestehen. Das kann in der Kasko-Versicherung bis hin zu einem vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Zudem droht in der Haftpflichtversicherung ein auch Regress des Versicherers, sollte ein anderer Verkehrsteilnehmer in einen Unfall involviert worden sein.
Übrigens: Bei der Frage nach einer möglichen Mitfahrerhaftung spielt es eine untergeordnete Rolle, ob die Mitfahrer ihrerseits betrunken waren. Denn das ist nämlich nicht verboten. Entscheidend ist, inwieweit der Beifahrer wirklich erkennen kann, dass der Fahrer nicht fahrtüchtig ist, so die Experten. Unter Umständen kann in diesem Fall sogar ein höheres Mitverschulden bei einem nüchternen Mitfahrer gesehen werden. Bei ihm kann ein größerer Maßstab angelegt werden als bei jemandem, der zum Beispiel durch Alkoholkonsum seinerseits in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. mid/rlo
Es gehört zu den Sorgfaltspflichten des Beifahrers, sich zu erkundigen, ob der Fahrer fahrtüchtig ist. "Kann ein Beifahrer erkennen, dass der Fahrer in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, etwa durch Alkohol, sollte er erst gar nicht in dessen Fahrzeug einsteigen", sagen die Experten für Verkehrsrecht. Dabei spielt es letztlich auch überhaupt keine Rolle, ob jemand auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank Platz nimmt.
Wenn der Mitfahrer Unsicherheiten im Fahrverhalten erst während der Fahrt bemerkt, sollte er eine Weiterfahrt unterbinden. Tut er dies nicht und kommt es zu einem Unfall, bei dem der Beifahrer verletzt wird, kann sich ja nach den Umständen sein Anspruch auf Personenschaden, beispielsweise das Schmerzensgeld, reduzieren. Das sei verschuldensabhängig und im jeweiligen Einzelfall zu klären, betonen die Juristen.
Sollte der Beifahrer gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sein, drohen zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen, denn die Halterhaftung bleibt natürlich bestehen. Das kann in der Kasko-Versicherung bis hin zu einem vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Zudem droht in der Haftpflichtversicherung ein auch Regress des Versicherers, sollte ein anderer Verkehrsteilnehmer in einen Unfall involviert worden sein.
Übrigens: Bei der Frage nach einer möglichen Mitfahrerhaftung spielt es eine untergeordnete Rolle, ob die Mitfahrer ihrerseits betrunken waren. Denn das ist nämlich nicht verboten. Entscheidend ist, inwieweit der Beifahrer wirklich erkennen kann, dass der Fahrer nicht fahrtüchtig ist, so die Experten. Unter Umständen kann in diesem Fall sogar ein höheres Mitverschulden bei einem nüchternen Mitfahrer gesehen werden. Bei ihm kann ein größerer Maßstab angelegt werden als bei jemandem, der zum Beispiel durch Alkoholkonsum seinerseits in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. mid/rlo
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