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Unfall-Urteil: Zweimal links zahlt alles

12 Juli, 2014

Die "Doppel-Links" kann für Autofahrer zu einem teuren Vergnügen werden. Denn ein Verkehrsteilnehmer, der aus einer Grundstücksausfahrt nach links abbiegt, um gleich wieder links abzubiegen, haftet bei einer Kollision allein.

Das entschied das Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 9 U 210/13).
Das Urteil bezieht sich auf den Fall einer Autofahrerin, die aus einer Ausfahrt kommend nach links abgebogen ist. Nur 14 Meter weiter wollte sie erneut nach links in eine andere Straße abbiegen. Zu diesem Zeitpunkt näherte sich hinter ihr ein zweiter Autofahrer. Als er das Auto der Frau überholen wollte, kam es zum Unfall. Der Fahrer forderte daraufhin Ersatz seines Gesamtschadens von rund 6 500 Euro.
Die Frau hafte wegen ihres schwerwiegenden Verschuldens alleine für den Verkehrsunfall, entschied das Gericht. Beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt würden wegen der besonderen Gefahren erhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten. Diese habe die Frau verletzt. Sie hätte zunächst das Fahrzeug des Klägers passieren lassen müssen oder sich in besonderem Maße vergewissern müssen, dass ihre Absicht, links abzubiegen, erkennbar war. Das habe sie jedoch nicht getan. mid/rlo

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