Recht: Komatöser Vogel mildert Strafe nicht
07 Juli, 2014
Dieser Autofahrer hat doch wohl einen Vogel. Das müssen sich wohl die Richter des Oberlandesgerichtes München gedacht haben, als ein Autofahrer mit 54 km/h höherer Geschwindigkeit als erlaubt über die Autobahn raste. Seine Begründung:
Der komatöse Wellensittich seiner Bekannten müsse sofort in eine Tierklinik gebracht werden. Die Richter sahen hingegen die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gefahr für Leib und Leben als wichtiger an, als das Tier zu retten. Der Verkehrssünder musste vor Gericht ordentlich Federn lassen (OLG Düsseldorf, Az.: 2Ss 97/90). mid/shw
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