Kosten einer Falschbetankung steuerlich absetzbar?
03 Juli, 2014
Irrtümlich Benzin statt Diesel getankt - kann man die Reparaturkosten eigentlich in der Steuererklärung geltend
machen?
Reparaturaufwendungen, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend macht, weil er auf seinem Weg zur Arbeitsstelle irrtümlich Benzin statt Diesel getankt hat, sind keine außergewöhnlichen zusätzlichen Aufwendungen.
Solche Reparaturen sind vielmehr bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten. jlp
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 29/13
Reparaturaufwendungen, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend macht, weil er auf seinem Weg zur Arbeitsstelle irrtümlich Benzin statt Diesel getankt hat, sind keine außergewöhnlichen zusätzlichen Aufwendungen.
Solche Reparaturen sind vielmehr bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten. jlp
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 29/13
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