Urlaubsautos nicht überladen
30 Juni, 2014
Überladene Urlaubsautos sind ein Sicherheitsrisiko im Verkehr. Ein Blick in den Fahrzeugschein zeigt, wie viel
Zuladung überhaupt zulässig ist. Zieht man davon das Gewicht der Passagiere ab, bleibt etwa bei gängigen Zulassungswerten von 400 Kilogramm bis 500 Kilogramm bei vier Erwachsenen oft nur 175 Kilogramm bis 275 Kilogramm übrig.
Auch das Gewicht von Dachbox, Heckträger und Fahrrädern sollte nicht vergessen werden.
Aber nicht nur überladene Autos, sondern auch nicht gesichertes Gepäck kann für die Auto-Insassen im Falle eines Unfalls zu einer tödlichen Gefahr werden. Immerhin erreicht ein nicht gesicherter Gegenstand bei 50 km/h und einem plötzlichen Abbremsen das 30- bis 50-fache seines Eigengewichts. Schweres Gepäck muss gerade bei Familien-Vans, bei denen der Kofferraum nicht abgetrennt ist, am Boden deponiert werden. Loses Gepäck ist mit einem Gepäcknetz oder Spanngurten zu sichern. Und jetzt steht der Fahrt in den Urlaub nichts mehr im Wege. mid/shw
Unsere Tipps rund um Urlaubsautos:
Urlaubscheckliste für Auto und Reisegepäck - damit Sie nichts vergessen
Für eine staufreie Reise - Routenplaner Europa und Routenplaner Deutschland
Mautstrecken auf einen Blick
Auch das Gewicht von Dachbox, Heckträger und Fahrrädern sollte nicht vergessen werden.
Aber nicht nur überladene Autos, sondern auch nicht gesichertes Gepäck kann für die Auto-Insassen im Falle eines Unfalls zu einer tödlichen Gefahr werden. Immerhin erreicht ein nicht gesicherter Gegenstand bei 50 km/h und einem plötzlichen Abbremsen das 30- bis 50-fache seines Eigengewichts. Schweres Gepäck muss gerade bei Familien-Vans, bei denen der Kofferraum nicht abgetrennt ist, am Boden deponiert werden. Loses Gepäck ist mit einem Gepäcknetz oder Spanngurten zu sichern. Und jetzt steht der Fahrt in den Urlaub nichts mehr im Wege. mid/shw
Unsere Tipps rund um Urlaubsautos:
Urlaubscheckliste für Auto und Reisegepäck - damit Sie nichts vergessen
Für eine staufreie Reise - Routenplaner Europa und Routenplaner Deutschland
Mautstrecken auf einen Blick
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.