Unfallschäden Kaufvertrag: Kfz-Händler hat Aufklärungspflichten
28 Juni, 2014
Darf ein gewerblicher Händler diese Aussage im Kfz Kaufvertrag formulieren: Keine Unfallschäden nach Angabe des
Vorbesitzers?
Arglistiges Verhalten eines gewerblichen Kfz-Händlers liegt vor, wenn beim Kaufvertrag über einen Pkw zur Frage der Unfallfreiheit eine Erklärung "ins Blaue hinein" abgegeben wird (hier: keine Unfallschäden nach Angabe des Vorbesitzers).
Ist der Hersteller des Fahrzeugs auch der erste und bislang einzige Besitzer (Nutzer und Halter) des Fahrzeugs und hält dieser jederzeit abrufbare Informationen über die Reparaturhistorie vor, dann muss jedenfalls ein gewerblicher Händler auf diese Information zurückgreifen, bevor er eine Erklärung über die Unfallfreiheit abgibt. jlp
Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 1 U 44/13
Arglistiges Verhalten eines gewerblichen Kfz-Händlers liegt vor, wenn beim Kaufvertrag über einen Pkw zur Frage der Unfallfreiheit eine Erklärung "ins Blaue hinein" abgegeben wird (hier: keine Unfallschäden nach Angabe des Vorbesitzers).
Ist der Hersteller des Fahrzeugs auch der erste und bislang einzige Besitzer (Nutzer und Halter) des Fahrzeugs und hält dieser jederzeit abrufbare Informationen über die Reparaturhistorie vor, dann muss jedenfalls ein gewerblicher Händler auf diese Information zurückgreifen, bevor er eine Erklärung über die Unfallfreiheit abgibt. jlp
Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 1 U 44/13
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