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Lackkratzer - Eine Katze ist Schuld

24 Juni, 2014

Der Lack am Fahrzeug ist beschädigt - Lackkratzer auf dem Autodach: Ein Beschuldigter ist auch schnell ausfindig gemacht: Der Nachbar war es. Doch was nun?

Laut ARAG-Experten liegt die Beweislast für Karosserie- und Lackschäden allerdings grundsätzlich beim Autobesitzer.
Im verhandelten Fall verdächtigte ein Fahrzeugbesitzer die Katze seines Nachbarn, Lackkratzer auf seinem Autodach hinterlassen zu haben. Einen Beweis hatte er allerdings nicht. Daraufhin verweigerten ihm die angerufenen Richter den Schadensersatz.

Der Vorschlag des Klägers:
Eine DNA-Analyse des auf seinem Dach gefundenen Katzenhaares durchführen zu lassen. Laut ARAG-Experten reicht allerdings selbst eine DNA-Analyse nicht als Beweis aus. Vielmehr müsse der Fahrzeugbesitzer beweisen, dass die konkreten Kratzer gerade von dieser einen verdächtigten Katze verursacht worden seien (Amtsgericht Aachen, 5C 511/06). mid/shw

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