Fahrtrichtungsgebote: Richtungspfeile sind verbindlich
23 Juni, 2014
Bei den auf der Fahrbahn aufgebrachten Fahrtrichtungszeichen beziehungsweise Richtungspfeilen handelt es
sich nicht um bloße Fahrempfehlungen, sondern um verbindliche Fahrtrichtungsgebote. Fahrzeugführer, die einer solchen Fahrtrichtung nicht folgen, verstoßen gegen das Fahrtrichtungsgebot und haften unter Umständen bei einem Verkehrsunfall. jlp
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 161/13
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