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Fahrtrichtungsgebote: Richtungspfeile sind verbindlich

23 Juni, 2014

Bei den auf der Fahrbahn aufgebrachten Fahrtrichtungszeichen beziehungsweise Richtungspfeilen handelt es

sich nicht um bloße Fahrempfehlungen, sondern um verbindliche Fahrtrichtungsgebote. Fahrzeugführer, die einer solchen Fahrtrichtung nicht folgen, verstoßen gegen das Fahrtrichtungsgebot und haften unter Umständen bei einem Verkehrsunfall. jlp

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 161/13

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