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StVO - Kinder zu schwer für Fahrradsitz?

12 Juni, 2014

Eltern transportieren ihren Nachwuchs gerne auf dem Fahrradsitz. Allerdings ist die Mitnahme der Kleinen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich nur bis zum vollendeten

.

siebten Lebensjahr - sprich bis zum 7. Geburtstag - erlaubt.
Aber warum diese Regelung?
Das Straßenverkehrsministerium gibt hierzu folgende Begründung: "Kinder sind in diesem Alter oft zu groß und zu schwer für einen Mittransport. Abgesehen davon, dass die Kindersitze auf die Norm der StVO ausgerichtet sind und für ältere Kinder zu eng sind, besteht die Gefahr, dass die Füße und Beine der Kinder in die Speichen geraten."
Allerdings entspricht diese Erklärung nur zum Teil der Wahrheit. Denn es gibt auch jüngere Kinder mit Übergewicht. Das Gewicht am Alter festzumachen, macht daher nur wenig Sinn. Die zweite Begründung des Ministeriums ist hingegen schon eher verständlich. Danach können Kinder ab 7 Jahren unter Aufsicht der Eltern schon selbstständig Fahrrad fahren und müssen nicht mehr von ihren Eltern chauffiert werden.
Falls Eltern ihre siebenjährigen Kinder dennoch mit dem Fahrrad mitnehmen und dabei von der Polizei erwischt werden, müssen sie laut dem aktuellen Bußgeldkatalog 5 Euro blechen. mid/shw

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