Anschnallpflicht für Kinder
09 Juni, 2014
Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, dass ein im Fahrzeug befördertes Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig gesichert ist und bleibt.
Im gebotenen Umfang hat er dies während der gesamten Fahrt zu kontrollieren. Zwar obliegt es grundsätzlich dem jeweiligen Mitfahrer, sich anzuschnallen.
Bei schutzbedürftigen Mitfahrern, wie zum Beispiel Kindern, trifft den Fahrzeugführer aber eine besondere Fürsorgepflicht. Verletzt der Fahrzeugführer diese Pflicht, kann er mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt werden. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 5 RBs 153/13
Bei schutzbedürftigen Mitfahrern, wie zum Beispiel Kindern, trifft den Fahrzeugführer aber eine besondere Fürsorgepflicht. Verletzt der Fahrzeugführer diese Pflicht, kann er mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt werden. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 5 RBs 153/13
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