Schmerzensgeld nach Abrutschen von Kupplung
28 Mai, 2014
Autofahrer, deren Wagen ruckartig nach vorne versetzt wird, weil sie von der Kupplung abgerutscht sind, müssen Geschädigten bei nachgewiesener Verletzung Schmerzensgeld zahlen.
Das hat das Amtsgericht Gummersbach entschieden (Az. 12 C 78/13).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, kam eine Autofahrerin kurz hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug zum Stehen und rutsche dann aber von der Kupplung ab. Ihr Wagen setzte sich dadurch abrupt in Bewegung und kollidierte mit dem Auto davor. Die Geschädigte ging noch am selben Tag ins Krankenhaus, wo ein Bruch des rechten Schlüsselbeins und eine Dehnung des Schultergelenks diagnostiziert wurde. Daher verlangte sie Schmerzensgeld von der Verursacherin und zog vor Gericht. Die war dagegen der Meinung, dass der Aufprall die Fraktur und Dehnung nicht verursacht haben könne. Um jemandem Verletzungen dieser Art zuzufügen, sei ein heftigerer Aufprall nötig.
Das Amtsgericht Gummersbach gab der Klage statt, da die Beklagte den vorgeschriebenen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nach nicht eingehalten hat. "Der Abstand muss immer so gewählt werden, dass das Fahrzeug rechtzeitig angehalten werden kann, ohne den Vorausfahrenden zu gefährden", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Die eingereichten Arztberichte und Röntgenbilder seien Beweis genug, dass die Verletzungen durch den völlig unerwarteten Unfall verursacht worden sind. Daher hat das Gericht der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen. deutsche-anwaltshotline.de D-AH/ea
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, kam eine Autofahrerin kurz hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug zum Stehen und rutsche dann aber von der Kupplung ab. Ihr Wagen setzte sich dadurch abrupt in Bewegung und kollidierte mit dem Auto davor. Die Geschädigte ging noch am selben Tag ins Krankenhaus, wo ein Bruch des rechten Schlüsselbeins und eine Dehnung des Schultergelenks diagnostiziert wurde. Daher verlangte sie Schmerzensgeld von der Verursacherin und zog vor Gericht. Die war dagegen der Meinung, dass der Aufprall die Fraktur und Dehnung nicht verursacht haben könne. Um jemandem Verletzungen dieser Art zuzufügen, sei ein heftigerer Aufprall nötig.
Das Amtsgericht Gummersbach gab der Klage statt, da die Beklagte den vorgeschriebenen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nach nicht eingehalten hat. "Der Abstand muss immer so gewählt werden, dass das Fahrzeug rechtzeitig angehalten werden kann, ohne den Vorausfahrenden zu gefährden", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Die eingereichten Arztberichte und Röntgenbilder seien Beweis genug, dass die Verletzungen durch den völlig unerwarteten Unfall verursacht worden sind. Daher hat das Gericht der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen. deutsche-anwaltshotline.de D-AH/ea
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