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Schmerzensgeld für Abrutschen vom Kupplungspedal im Auto

26 Mai, 2014

Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro für das Abrutschen vom Kupplungspedal? Rutscht ein Fahrer vom

Kupplungspedal ab und kollidiert sein Fahrzeug dadurch mit dem Vorausfahrenden, muss er dem Geschädigten Schmerzensgeld zahlen. So hat das Amtsgericht Gummersbach entschieden (Az. 12 C 78/13). Eine Frau kam mit ihrem Fahrzeug zunächst rechtzeitig hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug zum Stehen, rutsche dann aber mit ihrem Fuß vom Pedal.
Das nach vorne schießende Auto krachte in das Fahrzeug davor, was bei dem Geschädigten zu Verletzungen führte.
Die Richter verwiesen laut der Deutschen Anwaltshotline darauf, dass die Frau den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hat. "Der Abstand muss immer so gewählt werden, dass das Fahrzeug rechtzeitig angehalten werden kann, ohne den Vorausfahrenden zu gefährden", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus. Daher muss die Frau dem Geschädigten Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zahlen. mid/ts

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