Erstattung der vollen Mietwagenkosten
19 Mai, 2014
Hat man als Geschädigter eines Verkehrsunfalls grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der vollen Mietwagenkosten?
Zweifelhafte Mietwagenkosten
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Mietwagen. Ein solcher unbedingter Anspruch auf Erstattung der vollen Mietwagenkosten hat der Geschädigte aber dann nicht, wenn die Anmietung (hier: Porsche Panamera) eines mit dem beschädigten Kraftfahrzeug (hier: Porsche Cayenne Turbo) vergleichbaren Mietfahrzeugs für einen Zeitraum von neun Tagen Kosten verursacht, die nahezu dreimal so hoch sind wie für einen Mietwagen mit einem geringeren Fahrkomfort, und wenn die Kfz-Nutzung rein privat erfolgt. jlp
Landgericht München II, Az.: 2 S 4044/11
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Mietwagen. Ein solcher unbedingter Anspruch auf Erstattung der vollen Mietwagenkosten hat der Geschädigte aber dann nicht, wenn die Anmietung (hier: Porsche Panamera) eines mit dem beschädigten Kraftfahrzeug (hier: Porsche Cayenne Turbo) vergleichbaren Mietfahrzeugs für einen Zeitraum von neun Tagen Kosten verursacht, die nahezu dreimal so hoch sind wie für einen Mietwagen mit einem geringeren Fahrkomfort, und wenn die Kfz-Nutzung rein privat erfolgt. jlp
Landgericht München II, Az.: 2 S 4044/11
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.