Blinkmuffel - Mithaftung bei falsch gesetztem Blinker
13 Mai, 2014
Als Blinkmuffel gelten die deutschen Autofahrer. Doch was viele nicht wissen: Autofahrer haften wegen falsch
gesetztem Blinklicht:
Auch ein falsch gesetztes Blinklicht kann zu einer Mithaftung bei einem Unfall führen.
Und zwar, wenn der Fahrer kurz vor einer Kreuzung den Blinker setzt und dann doch geradeaus weiterfährt.
So hat laut der Zeitschrift Taxi jetzt das Landgericht Saarbrücken (Az. 13 S 34/13) entschieden und den betreffenden Fahrer zur Zahlung von 20 Prozent des Schadens verurteilt. Denn der Wartepflichtige war dadurch einer unklaren Verkehrssituation ausgesetzt. mid/ts
Hier finden Sie weitere Berichte zum Thema Verkehrsrecht:
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht
Verkehrsrecht 2014
Tipps zum Führerscheintest
Anwälte für das Straßenverkehrsrecht
Auch ein falsch gesetztes Blinklicht kann zu einer Mithaftung bei einem Unfall führen.
Und zwar, wenn der Fahrer kurz vor einer Kreuzung den Blinker setzt und dann doch geradeaus weiterfährt.
So hat laut der Zeitschrift Taxi jetzt das Landgericht Saarbrücken (Az. 13 S 34/13) entschieden und den betreffenden Fahrer zur Zahlung von 20 Prozent des Schadens verurteilt. Denn der Wartepflichtige war dadurch einer unklaren Verkehrssituation ausgesetzt. mid/ts
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