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Bei Alkoholfahrten geht es ans eigene Portemonnaie

12 Mai, 2014

Zahlt die Kaskoversicherung bei Alkoholfahrten? Autofahrer aufgepasst. Ab einem Promillewert von 1,1 Promille gilt jeder Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Wer sich trotzdem betrunken hinters Steuer setzt, der muss

eventuell tief in die eigene Tasche greifen. Denn in diesem Fall greift die Kaskoversicherung nicht.
Im verhandelten Fall kam ein Mann bei trockener und gut beleuchteter Fahrbahn von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Sein Alkoholwert: 2,07 Promille! Die Versicherung lehnte daher die Kostenübernahme für die Reparatur ab. Das Landgericht Dortmund gab der Versicherung Recht (Az. 20 370/13). Die Begründung: Eine Versicherung muss Schäden nicht übernehmen, wenn der Fahrer absolut fahruntüchtig einen Unfall verursacht hat. Wie bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden kann dies mit vollständiger Leistungsfreiheit sanktioniert werden. mid/shw

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