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Zweifelhafter Auslandsführerschein

11 Mai, 2014

Zweifelhafter europäischer Auslandsführerschein wird von nationalen Behörden und Gerichte geprüft: Auch bei

Eintragung eines ausländischen Wohnsitzes im Führerschein sind die nationalen Behörden und Gerichte befugt zu prüfen, ob der Inhaber einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis zur Zeit des Erwerbs seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte.
Die Behörden sind auch berechtigt, im Ausstellermitgliedstaat Informationen zu dieser Frage einzuholen. Bestehen an diesem Wohnsitzerfordernis berechtigte Zweifel, dann kann dieser Auslandsführerschein eingezogen werden. jlp

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 12 ME 188/13

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