Zweifelhafter Auslandsführerschein
11 Mai, 2014
Zweifelhafter europäischer Auslandsführerschein wird von nationalen Behörden und Gerichte geprüft: Auch bei
Eintragung eines ausländischen Wohnsitzes im Führerschein sind die nationalen Behörden und Gerichte befugt zu prüfen, ob der Inhaber einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis zur Zeit des Erwerbs seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte.
Die Behörden sind auch berechtigt, im Ausstellermitgliedstaat Informationen zu dieser Frage einzuholen. Bestehen an diesem Wohnsitzerfordernis berechtigte Zweifel, dann kann dieser Auslandsführerschein eingezogen werden. jlp
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 12 ME 188/13
Die Behörden sind auch berechtigt, im Ausstellermitgliedstaat Informationen zu dieser Frage einzuholen. Bestehen an diesem Wohnsitzerfordernis berechtigte Zweifel, dann kann dieser Auslandsführerschein eingezogen werden. jlp
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 12 ME 188/13
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