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EU-Führerschein ohne MPU

09 Juli, 2007

Der deutsche Sonderweg, die im Volksmund auch als Idiotentest bezeichnete MPU ist nicht nur teuer, sondern auch nicht ganz einfach. Viele erwerben deshalb ohne MPU eine neue Fahrerlaubnis im europäischen Ausland.

EU-Führerschein ohne MPU rechtssicher erwerben.
Wer seinen Führerschein durch eine Trunkenheitsfahrt oder überhöhte Geschwindigkeit verloren hat, muss nach der Sperrfrist häufig die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) bestehen, um erneut eine Fahrerlaubnis erwerben zu dürfen. Der deutsche Sonderweg, die im Volksmund auch als Idiotentest bezeichnete MPU ist nicht nur teuer, sondern auch nicht ganz einfach. Viele erwerben deshalb ohne MPU eine neue Fahrerlaubnis im europäischen Ausland.

Am 30.12.2006 wurde die 3. Führerscheinrichtlinie, mit der der so genannte Führerscheintourismus unterbunden werden soll, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 19.01.2007 in Kraft. Insbesondere neu ist die Regelung, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines Führerscheins der von einem anderen Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wurde ablehnen kann, wenn dem Inhaber die Fahrerlaubnis im Inland entzogen wurde. Außerdem darf kein Mitgliedsstaat einem Bürger einen Führerschein ausstellen, wenn die Fahrerlaubnis im Heimatland entzogen, ausgesetzt oder eingeschr?nkt wurde. Mit diesen Regelungen soll der Führerscheinmissbrauch nach Auskunft des Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung effektiver bekämpft werden.

Allerdings sieht die Richtlinie ebenfalls vor, dass bis zu Ihrem Inkrafttreten ausgestellte EU Führerscheine einen Bestandsschutz genießen und nicht wieder aberkannt oder die Anerkennung verweigert werden darf. Faktisch kommt dass einer Anerkennung, aller bis zum Inkrafttreten der Richtlinie ausgestellten Führerscheine gleich. Den einzelnen EU-Staaten wurde für die Umsetzung in nationales Recht eine fünfjährige Frist eingeräumt, die am 19.01.2013 endet. Wie und wie schnell die Umsetzung in nationales Recht von den einzelnen Mitgliedsstaaten erfolgt, lässt sich derzeit aber noch nicht absch?tzen. In Artikel 18 der Richtlinie wird geregelt wann welche Teile der 3. Führerscheinrichtlinie in Kraft treten. Sie finden die komplette 3. Führerscheinrichtlinie auf dem Rechtsinformationssystem der Europäischen Union:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_403/l_40320061230de00180060.pdf

Die Aussagen zur 3. Führerscheinrichtlinie sind nicht nur umstritten sondern auch höchst verwirrend. Oft kann man den Eindruck gewinnen, dass die Interpretationen mehr aus wirtschaftlichem Interesse denn aus Sachverstand getroffen werden. So lie? sich unlängst der ADAC, der mit dem TÜV wirtschaftlich eng verbunden ist, zu der Falschaussage hinreißen, dass EU Führerscheine die nach dem 19.01.2007 in anderen EU Mitgliedsstaaten ausgestellt würden, in Deutschland keine Rechtsgültigkeit besäßen, wenn dem Inhaber die deutsche Fahrerlaubnis zuvor entzogen wurde. Weiterhin behauptet der ADAC, dass eine nach dem 19.01.2007 im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen führen könne. In diesem Zusammenhang muss allerdings auch bemerkt werden, dass sämtliche vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) verhandelten Verfahren, sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richteten und der EU F?hrerschein ohne MPU regelmäßig bestätigt wurde.

Nur ein guter und seriöser Berater zum Thema EU Führerschein ohne MPU kann umfassend und sachkundig beraten und die Möglichkeiten des rechtssicheren EU-Führerschein bis 19.01.2013 aufzeigen. Seit 200x informiert die Agentur Miehe umfassend über den Erwerb eines EU Führerscheins in Tschechien, Polen, der Slowakei und anderen EU-Ländern. Dabei werden juristische Fragen wie die Wohnsitzregelungen und/oder andere nationale Regelungen die einen glaubhaften Bezug zum Ausstellerstaat begründen berücksichtigt. Nur die Einhaltung und Beachtung aller Gesetze und Rechtsvorschriften, sowohl der Europäischen Union und des Ausstellerstaates, garantieren den Erwerb eines rechtsgültigen EU-Führerscheins. Durch regelmäßige Schulungen, Teilnahme an Fachseminaren und den regen Austausch mit Verkehrsanwälten, informieren wir umfassend über die Möglichkeiten einen EU Führerschein im Ausland zu erwerben.
www.eu-fahrschulen.biz.de

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