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Schmerzensgeld - Beleidigung eines Polizisten als Bullenschwein

05 Mai, 2014

Steht dem Polizeibeamten ein Schmerzensgeld zu? Die Beleidigung eines Polizeibeamten als Bullenschwein durch einen alkoholisierten Radfahrer (1,49 Promille) erfüllt zwar den Tatbestand der Beleidigung, doch führt dies

nicht dazu, dass dem Polizeibeamten ein Schmerzensgeld zuzusprechen ist.
Erst recht gilt dies dann, wenn der Radfahrer durch einen Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Hier sind so bereits Sanktionen ausgesprochen worden. jlp

Landgericht Oldenburg, Az.: 5 S 595/12

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