Autounfall im Ausland - Was ist zu tun?
09 Juli, 2007
Ein lautes Krachen, ein heftiger Ruck. Schon ist
die Urlaubslaune verflogen und das Auto zerbeult. Wen dieses
Schicksal noch dazu im Ausland ereilt, sollte wissen: Wie verh?lt man
sich am Unfallort?
Autounfall im Ausland: Was ist anders als Zuhause?
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe r?t vor dem Aussteigen eine
Warnweste anzuziehen. In vielen europ?ischen L?ndern (Belgien,
Finnland, Italien, Kroatien, Montenegro, Norwegen, ?sterreich,
Portugal, Slowakei, Spanien, Tschechien) ist dies mittlerweile
Pflicht, und wer ohne erwischt wird, muss oft auch zahlen. Danach
sollte nat?rlich die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert
werden.
Ebenfalls wissenswert: Es gibt Staaten, wie zum Beispiel Polen
oder Rum?nien, in denen man jeden Unfall der Polizei melden muss. Ein
Anruf bei der Polizei ist letztlich also immer richtig, selbst wenn
sie wie in manchen L?ndern ?blich nur gro?e Sach- oder
Personensch?den aufnimmt.
Mit oder ohne Polizei, der Unfall muss auf jeden Fall
protokolliert werden. Nur wer seine Anspr?che belegen kann, hat
sp?ter Anspruch auf Entsch?digung. Deshalb geh?rt der europ?ische
Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - auf
jeden Fall ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien,
Versicherung und Unfallhergang sorgf?ltig beantwortet, hat eine
solide Basis f?r die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen
von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der
Unfallstelle gemacht werden.
Den Europ?ischen Unfallbericht gibt es f?r manche L?nder
zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man
sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer
unterschreibt, sollte ber?cksichtigen, dass dem Bericht in Frankreich
und den Benelux-Staaten eine ungleich gewichtigere Rolle bei der
Schadenregulierung zukommt. Wer unterschreibt, erkennt den Inhalt
unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widerspr?che m?ssen unbedingt
unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widerspr?chen oder
Sprachschwierigkeiten f?llt am besten jeder seinen eigenen Bericht
aus und unterzeichnet ihn. Anschlie?end tauscht man die Kopien
gegenseitig aus.
Doch nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die
Schadenregulierung der einzelnen L?nder. Und sobald es im Ausland
kracht, gilt in der Regel nationales Recht: Zum Beispiel stehen
Gesch?digten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch
Mitwagenkosten nicht in allen europ?ischen Staaten zu. Wer vorbeugen
will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung eine
Ausland-Schadenschutzversiche- rung abschlie?en. Der eigene
Versicherer garantiert dann, Personen- und Sachsch?den so zu
regulieren, als h?tte sich der Unfall in Deutschland ereignet.
Erst zu Hause reparieren lassen
Auch wenn ein Unfall die Urlaubsfreude tr?bt, ist es doch
angenehm, dass man bei Unf?llen im europ?ischen Ausland
Schadenersatzanspr?che mittlerweile von Zuhause aus geltend machen
kann. Denn alle Versicherer in EU-Mitgliedsstaaten m?ssen entweder
selber in jedem anderen EU-Staat regulieren oder einen
Schadenbeauftragten haben, der dies ?bernimmt. Selbstverst?ndlich
geh?rt dazu auch eine Schadenregulierung in der Sprache des
Heimatlandes. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repr?sentant
drei Monate nichts von sich h?ren lassen, kann man sich auch an die
Entsch?digungsstelle in Hamburg wenden. www.huk.de
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe r?t vor dem Aussteigen eine
Warnweste anzuziehen. In vielen europ?ischen L?ndern (Belgien,
Finnland, Italien, Kroatien, Montenegro, Norwegen, ?sterreich,
Portugal, Slowakei, Spanien, Tschechien) ist dies mittlerweile
Pflicht, und wer ohne erwischt wird, muss oft auch zahlen. Danach
sollte nat?rlich die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert
werden.
Ebenfalls wissenswert: Es gibt Staaten, wie zum Beispiel Polen
oder Rum?nien, in denen man jeden Unfall der Polizei melden muss. Ein
Anruf bei der Polizei ist letztlich also immer richtig, selbst wenn
sie wie in manchen L?ndern ?blich nur gro?e Sach- oder
Personensch?den aufnimmt.
Mit oder ohne Polizei, der Unfall muss auf jeden Fall
protokolliert werden. Nur wer seine Anspr?che belegen kann, hat
sp?ter Anspruch auf Entsch?digung. Deshalb geh?rt der europ?ische
Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - auf
jeden Fall ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien,
Versicherung und Unfallhergang sorgf?ltig beantwortet, hat eine
solide Basis f?r die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen
von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der
Unfallstelle gemacht werden.
Den Europ?ischen Unfallbericht gibt es f?r manche L?nder
zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man
sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer
unterschreibt, sollte ber?cksichtigen, dass dem Bericht in Frankreich
und den Benelux-Staaten eine ungleich gewichtigere Rolle bei der
Schadenregulierung zukommt. Wer unterschreibt, erkennt den Inhalt
unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widerspr?che m?ssen unbedingt
unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widerspr?chen oder
Sprachschwierigkeiten f?llt am besten jeder seinen eigenen Bericht
aus und unterzeichnet ihn. Anschlie?end tauscht man die Kopien
gegenseitig aus.
Doch nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die
Schadenregulierung der einzelnen L?nder. Und sobald es im Ausland
kracht, gilt in der Regel nationales Recht: Zum Beispiel stehen
Gesch?digten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch
Mitwagenkosten nicht in allen europ?ischen Staaten zu. Wer vorbeugen
will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung eine
Ausland-Schadenschutzversiche- rung abschlie?en. Der eigene
Versicherer garantiert dann, Personen- und Sachsch?den so zu
regulieren, als h?tte sich der Unfall in Deutschland ereignet.
Erst zu Hause reparieren lassen
Auch wenn ein Unfall die Urlaubsfreude tr?bt, ist es doch
angenehm, dass man bei Unf?llen im europ?ischen Ausland
Schadenersatzanspr?che mittlerweile von Zuhause aus geltend machen
kann. Denn alle Versicherer in EU-Mitgliedsstaaten m?ssen entweder
selber in jedem anderen EU-Staat regulieren oder einen
Schadenbeauftragten haben, der dies ?bernimmt. Selbstverst?ndlich
geh?rt dazu auch eine Schadenregulierung in der Sprache des
Heimatlandes. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repr?sentant
drei Monate nichts von sich h?ren lassen, kann man sich auch an die
Entsch?digungsstelle in Hamburg wenden. www.huk.de
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