Risiko Risikofahrt
10 September, 2006
Wer sich zu einem offensichtlich angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, riskiert bei einem Unfall einen Teil seiner Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspr?che. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 958/04) weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin.
Im verhandelten Fall war ein Mann zu einem Bekannten ins Auto gestiegen, obwohl der Fahrer erkennbar betrunken war. Nach einem anschlie?enden Unfall war er querschnittsgel?hmt. Die Versicherung zahlte rund 40.000 Euro Schmerzensgeld. Einen h?heren Betrag lehnte sie mit der Begr?ndung ab, den Mann treffe eine Mitschuld an seinen Verletzungen. Die daraufhin erfolgte Klage des Beifahrers lehnte das Gericht mit der gleichen Begr?ndung ab.
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