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Höheres Bußgeld statt Fahrverbot

14 April, 2014

Ein höheres Bußgeld statt Fahrverbot ist nur als Ausnahme möglich: Fast jeder kennt es - Man ist mit dem Auto zu schnell unterwegs und schon ist es geschehen: Man wird geblitzt. Nun droht ein Bußgeld und bei schweren Verstößen sogar ein Fahrverbot.
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Wie Bußgelder und Fahrverbote zustande kommen und ob es möglich ist, einem drohenden Fahrverbot zu entgehen, erklärt Frank Engelbracht, Fachanwalt für Verkehrsrecht im Präventionsportal „PolizeiDeinPartner.de“:

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden im Rahmen des Bußgeldkatalogs geahndet. Den einzelnen Ordnungswidrigkeiten sind dort bestimmte Regelsätze zugeordnet. Das heißt: Für jeden verkehrsrechtlichen Verstoß ist eine bestimmte Geldbuße festgelegt. Ein Grund dafür ist, dass es sich bei solchen Verstößen um Massendelikte handelt, das heißt, sie geschehen sehr oft. Deshalb will der Gesetzgeber mit den Regelsätzen eine Gleichbehandlung für alle schaffen, die einen entsprechenden Verstoß begehen. „Alle sollen gerecht behandelt werden“, erklärt Frank Engelbracht. Außerdem können die Delikte mithilfe der Regelsätze schneller bearbeitet werden. „Der hohen Anzahl an Verstößen kann nur effektiv nachgegangen werden, wenn man eben nicht jeden Einzelfall individuell betrachtet und für jeden einzelnen eine Buße festlegt“, weiß Engelbracht.

Will eine Behörde von einem festgelegten Regelsatz abweichen, muss sie zunächst konkret nachweisen und begründen, dass bei dem Betroffenen kein Regelfall vorliegt, sondern ein Einzelfall. Dazu müssen ebenfalls gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Nach §17, Absatz 3 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist die Grundlage für die Zumessung der Geldbuße einmal die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, also die Schwere der Tat, sowie der Schuldvorwurf, also ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde. Zusätzlich können auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bei der Bemessung eine Rolle spielen. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben diese in der Regel aber unberücksichtigt. „Prinzipiell gilt: Möchte eine Behörde einen andere Buße als den Regelsatz verhängen, muss sie dies sehr genau begründen können“, so der Fachanwalt.

Verhängt eine Behörde neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot, versuchen viele, den Führerscheinentzug zu vermeiden, indem sie der Behörde anbieten, stattdessen ein höheres Bußgeld zu zahlen. In diesem Fall hat die Behörde das Recht, erst einmal das Einkommen des Betroffenen zu klären, etwa durch Überprüfung der letzten Gehaltsabrechnungen. „Prinzipiell muss sich keine Behörde auf einen solchen „Deal“ überhaupt einlassen. Er kann auch von vornherein abgelehnt werden. Wenn sie es aber doch tut, ist es legitim, dass die Behörde das erhöhte Bußgeld an die jeweiligen finanziellen Verhältnisse anpasst. Die Strafe soll ja trotzdem spürbar sein“, so Frank Engelbracht.

Die Regel sei ein solches Entgegenkommen in Form von „Bußgeld anstatt Führerschein“ jedoch nicht, sondern eher die Ausnahme. „Wenn jemand seinen Führerschein für eine Weile abgeben muss, dann hat das ja seinen Grund. Niemand soll sich von seiner Schuld freikaufen können, nur weil er etwas mehr Geld im Portemonnaie hat als andere. Zudem muss er schon sehr gut begründen können, warum er nicht auf den Führerschein verzichten kann“, betont der Fachanwalt.

Die häufig angeführte Begründung, man brauche das Auto für die Arbeit, reiche meist nicht aus, um einem Fahrverbot zu entgehen. „Dieses Argument wird oftmals auch negativ bewertet. Wenn jemand seinen Führerschein für den Beruf braucht, sehen viele Verkehrsrichter es zum Beispiel so, dass man sich im Straßenverkehr dann auch eben dementsprechend verhalten muss“, so Engelbracht. Es müssten schon überzeugende und handfeste Gründe vorliegen, etwa, weil man pflegebedürftige Personen betreuen und sie zu Untersuchungen fahren muss. Dies muss dann aber auch dementsprechend nachgewiesen werden.

„Man muss bei diesem Thema in der Behörde aber erst einmal prinzipiell auf offene Ohren stoßen. Man muss dort gewillt sein, sich auf einen Deal einzulassen. Man sollte sich also darauf einstellen: Wenn man zu einem Fahrverbot verurteilt wird, dann kommt man da in der Regel auch nicht drum herum. Auch nicht, wenn man ein höheres Bußgeld anbietet“, betont der Anwalt. Liegen keine Voreintragungen vor, hat man jedoch vier Monate Zeit, um den Führerschein für den festgelegten Zeitraum abzugeben und kann dazu zum Beispiel den Jahresurlaub nutzen.

Wenn man sich entscheidet, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, sollte man zunächst anhand der entstehenden Kosten abwägen, ob sich der wirtschaftliche Aufwand lohnt und dann einen Anwalt zu Rate ziehen. „Die Behörden kennen ihre Rechte, sie wissen genau, was sie dürfen und wie sie am besten reagieren. Man selbst weiß das aber nicht unbedingt. Daher sollte man mithilfe eines Anwalts Waffengleichheit herstellen“, rät Engelbracht.

Dabei sollte man sich jedoch bewusst machen, dass schnell Anwaltskosten in Höhe von 800 bis 1000 Euro entstehen können, die man selbst zu tragen hat, wenn man keine entsprechende Rechtsschutzversicherung besitzt. „Selbst wenn vor Gericht ein Bußgeldverfahren eingestellt wird, werden die entstandenen Kosten nicht erstattet. Das heißt: Die Anwaltskosten trägt trotzdem der Betroffene. Und einen Freispruch, bei dem diese Kosten erstattet werden, erreicht man wirklich nur ganz selten“, betont der Experte. ampnet/Sm

Mehr zum Bußgeld und Fahrverbot finden Sie hier:
Fahreignungsregister 2014
Neuer Punktekatalog
Bußgeldbescheid Einspruch

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