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Schlagloch Schadenersatz - Wer haftet?

10 April, 2014

Schlaglöcher können zu schweren Schäden führen. Doch wer haftet und wie sieht es mit dem Schadenersatz aus?

Vorsicht bei mit Wasser gefüllten Schlaglöchern: Radfahrer haben nach einem Sturz aufgrund eines Schlaglochs ein Anrecht auf Schmerzensgeld von der für die Straße zuständigen Gemeinde. Das gilt dann, wenn das Loch eine Tiefe von rund sieben Zentimeter hat und kein Schild auf die Gefahr hinweist. Hat sich der Radler jedoch unvorsichtig verhalten, haftet er zu 50 Prozent mit. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München (AZ: 1 U 3769/11) hervor.
Im verhandelten Fall war eine Frau laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) bei Regen auf der Zufahrt zu einem Parkplatz gestürzt. Grund war eine mit Wasser gefüllte Mulde mit 50 Zentimetern Breite und 145 Zentimetern Länge vor einer Bordsteinvertiefung. Das Schlagloch war fünf bis sieben Zentimeter tief. Der anschließenden Klage der Radlerin auf Schmerzensgeld haben die Oberlandesrichter dennoch nur teilweise stattgegeben. Zwar habe die Gemeinde eine Verkehrssicherungspflicht und hätte die Stelle reparieren oder kennzeichnen müssen. Die Frau trage aber eine beträchtliche Mitschuld. Sie habe sich auf die Straßenverhältnisse einzustellen. Wegen des Regenwassers konnte sie die Tiefe nicht abschätzen. Daher hätte sie vorsichtiger sein und gegebenenfalls die Straße an einer anderen Stelle verlassen müssen. mid/ts

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