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Punktetabelle - Was passiert mit den Punkten in Flensburg?

09 April, 2014

Am 01. Mai wird das Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) für immer geschlossen. Das neue Fahreignungsregister mit neuer Punktetabelle sieht drei Eskalationsstufen vor. Stufe Eins ist die Ermahnung. Sie betrifft Inhaber einer Fahrerlaubnis, die vier oder fünf Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg haben.

Genau 40 Jahre nach seiner Gründung (1. Mai 1974) soll am 1. Mai 2014 das Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) für immer geschlossen werden, jedenfalls pro forma. Denn die einstmals Heilige Kuh des deutschen Verkehrsrechts bekommt eine Nachfolgerin namens Fahreignungsregister (FAER). Nach Einschätzung des ACE Auto Club Europa herrscht bei den mehr als 9 Millionen in Flensburg registrierten Verkehrssünder derzeit breite Verunsicherung, was mit dem Systemwechsel alles auf sie zukommen kann. Eine generelle Punkte-Amnestie wird es jedenfalls nicht geben, betont der ACE. Dafür droht jetzt ein Entzug der Fahrerlaubnis schon viel früher als bisher.

Der Club richtet heute (Mittwoch 09. April) in der Zeit von 17 bis 21 Uhr einen Live-Chat zur Punktereform ein. ACE-Verkehrsrechtsexperten geben Auskunft rund um die Änderungen bei Punkten und Bußgeld.

Online-Ratgeber: Neue Punktetabelle ab 1. Mai 2014
U.a. auf dieser Seite rechts unten wird von 17:00 Uhr an der Zugang zum Live-Chat geschaltet.

Das neue FAER sieht drei Eskalationsstufen vor, erläutert der ACE. Stufe Eins ist die „Ermahnung“. Sie betrifft Inhaber einer Fahrerlaubnis, die vier oder fünf Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg haben. Zusammen mit der förmlichen Ermahnung werden die Punkteinhaber auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar aufmerksam gemacht. Kraftfahrer können mittels gebührenpflichtiger Seminarteilnahme einmal in fünf Jahren einen Punkt abbauen.

Die zweite Stufe „Verwarnung“ erreichen Verkehrsteilnehmer bei sechs oder sieben Punkten. Sie werden schärfer ermahnt und können ebenfalls ein Fahreignungsseminar besuchen, allerdings ohne Punkteabbau.
Bei acht oder mehr Punkten wird Stufe Drei „Entziehung der Fahrerlaubnis“ erreicht. Autofahrer hingegen, die drei oder weniger Punkte haben, fallen in keine der drei Eskalationsstufen.

Punkteabzug nur unter bestimmten Voraussetzungen
Wie viele Punkte ein Autofahrer bei der der Umrechnung ins neue System mitnimmt, hängt laut ACE nicht nur von der Anzahl der Punkte ab, sondern auch von der Art der Verstöße. Künftig werden im Fahreignungsregister nur noch Verstöße erfasst, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist, das war jedenfalls der Vorsatz der Punktereformer.

Personenbestand im Verkehrszentralregister (VZR)
Stand 1. Januar 2013: 9.045.000
(dazu kommen 2,653 Mio. Personen in der einjährigen sogenannten Überliegefrist)

Punkteinhaber nach Geschlecht
Männer: 7.018.000 = 77,6 %
Frauen: 2.024.000 = 22,4 %

- Verkehrssünder: ca. 15.000 Meldungen täglich

- 6,5 Millionen – und damit zwei Drittel aller eingetragenen Personen – sind mit 1 bis 7 Punkten belastet.

- Rund 470.000 Personen haben 8 bis 17 Punkte. Der Frauenanteil beträgt in dieser Gruppe lediglich 10 Prozent.

- Fahrerinnen und Fahrer bis einschließlich 44 Jahre dominieren den Personenbestand im VZR (44,7 %).
ACE Auto Club Europa, 70374 Stuttgart, www.ace-online.de

Mehr zum neuen Fahreignungsregister und Punktetabelle finden Sie hier:
Neue Bußgelder und Punkte ab Mai 2014
Punktekatalog im Überblick
Neues Autorecht 2014

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