Unklare Verkehrslage
03 April, 2014
Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren
Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann.
Lässt der vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführer diese Vorsicht nicht walten, trifft ihn bei einem Unfall ebenfalls ein Verschulden. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 12/13
Lässt der vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführer diese Vorsicht nicht walten, trifft ihn bei einem Unfall ebenfalls ein Verschulden. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 12/13
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